Sperrung des Waldes im Bereich der Gohrischheide ab 11.07.2025

Sicher haben Sie die Berichterstattung zum Waldbrandgeschehen in der Gohrischheide aufmerksam verfolgt. Nachdem das Feuer weitgehend unter Kontrolle gebracht werden konnte, werden nun Maßnahmen der Brandnachsorge ergriffen. Dazu zählen neben der Restbrandlöschung die Begutachtung der entstandenen Schäden und die Wiederherstellung der Sicherheit für Leib und Leben. So werden beispielsweise Gefahren wie umsturzgefährdete Bäume entfernt.

 

Im Zuge dessen hat der Landkreis Meißen die Sperrung des Waldes in der Gohrischheide angeordnet. Das Betreten des Gebiets ist weiterhin verboten! Auch die sonst zugänglichen Wege, zum Beispiel zum Heideturm bei Spansberg, sind davon betroffen. Der Verstoß gegen das Betretungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ausgewählte Personengruppen (z.B. Waldbesitzer, Personen mit behördlicher Genehmigung) sind von den Einschränkungen ausgenommen.

 

 

Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis. Hier finden Sie die Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen für weitere Informationen.

 

Sämtliche, ursprünglich für das Jahr 2025 geplanten Veranstaltungen im Naturschutzgebiet

(geführte Wanderungen mit dem Geländebus, Fahrrad oder zu Fuß) entfallen!

 

 


Busführungen 2025

(c) NSG-Verwaltung

Aufgrund des Waldbrands in der Gohrischheide Zeithain und den entstandenen Schäden können 2025 keine Busführungen mehr durch das Naturschutzgebiet stattfinden. 

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.