Tiere nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Fotos: NSG-Verwaltung

 

 

Der Lebensraum wildlebender Tiere nach Anhang II der FFH-Richtlinie ist zu schützen. Dazu bietet das NSG  Königsbrücker Heide beste Voraussetzungen. 

Zwölf Tierarten der Liste der Anhang II-Arten sind in der Königsbrücker Heide heimisch.