Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen im NSG „Wildnisgebiet Königsbrücker Heide“ / Gohrischheide Zeithain
Allgemeines
1. | Personell betreute Veranstaltungen werden für Privatpersonen und Gruppen zu festgelegten Terminen durch die NSG-Verwaltung Königsbrücker Heide /Gohrischheide Zeithain angeboten. |
2. | Die Anmeldung erfolgt im Online-Shop oder schriftlich vor Ort. Mit der Annahme der Teilnahmebedingungen durch die anmeldende Person und der schriftlichen Buchungsbestätigung seitens der NSG-Verwaltung ist die Anmeldung verbindlich. |
3. | Die Teilnahme von minderjährigen Personen ist nur in Begleitung einer aufsichtsberechtigten Person zulässig. |
4. | Das Rauchen sowie die Einnahme von alkoholischen Getränken ist während der gesamten Veranstaltung untersagt. |
5. | Das Mitnehmen von Hunden ist nicht möglich. |
6. | Veranstaltungen im Gelände sind für Personen mit Mobilitätseinschränkung nicht geeignet. |
7. | Im Rahmen der Veranstaltungen können Ton-, Bild- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Diese Aufnahmen werden im Rahmen der Tätigkeit des Staatsbetriebes Sachsenforst zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit auch unter Weitergabe an lokale Medien zur Bewerbung verwendet. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung auf der Website der NSG-Verwaltung, auf Social-Media-Kanälen von Sachsenforst (Facebook, Instagram) und in Printmedien (Informationsbroschüren, Pressemitteilungen, Präsentationen). Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie Ihr Einverständnis zur unentgeltlichen Nutzung der Aufnahmen. Sie haben jederzeit das Recht dem zu widersprechen, allerdings nicht rückwirkend. Widerspruch ist schriftlich per Mail zu senden an: NSGKoenigsbrueck.Poststelle@smekul.sachsen.de |
8. | Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen, Krankheit, problematischer Wetterlagen oder anderer triftiger Gründe abzusagen. Die Anmeldung erlischt und bereits gezahlte Ticketpreise werden vollständig zurückerstattet. |
Verhalten im NSG Königsbrücker Heide / Gohrischheide Zeithain als ehemaiger Truppenübungsplatz
9. | Die Schutzgebiete NSG Königsbrücker Heide / Gohrischheide Zeithain als ehemalige Truppenübungsplätze sind großflächig mit Kampfmitteln belastet. Im Rahmen der Veranstaltungen sind nur die von der NSG-Verwaltung angewiesenen Wege und Plätze zu betreten. Bei unerlaubten Entfernen der angewiesenen Wege besteht besondere Gefahr für Leib und Leben. Es erfolgt eine gesonderte Belehrung vor der jeweiligen Veranstaltung. Wir empfehlen witterungsangepasste Kleidung und festes Schuhwerk. |
10. | Die Haftung des Freistaates Sachsen für alle Schäden, die Teilnehmern im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, ist, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen. |
Geländebusführungen - Anmeldung, Zahlung, Rücktritt/Stornierung
11. | Die Geländebusführungen beginnen und enden bei der NSG-Verwaltung, Weißbacher Str. 30, 01936 Königsbrück bzw. der Außenstelle, Abendrothstr. 16, 01619 Zeithain |
12. | Die Teilnahme von Kindern unter 6 Jahren ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich. |
13. | Während der Geländebusführungen gelten auf öffentlichen Straßen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Sofern für Ihr/e Kind/er die Kindersitzpflicht gilt, ist ein entsprechender Sitz unbedingt mitzubringen. |
14. | Die Anmeldung erfolgt im Online-Shop. Für die Geländebusführungen wird ein Unkostenbeitrag erhoben, dieser beträgt für Erwachsene (ab 18 Jahre) 15 Euro und für Kinder/Jugendliche (6 – 17 Jahre) 5 Euro. Dieser ist vor Fahrtbeginn in der NSG-Verwaltung zu entrichten. |
a) Eine Stornierung der Reservierung ist bis 14 Tage vor Fahrtantritt durch schriftliche Absage möglich. Bei einer Gruppenbuchung ist ebenfalls 14 Tage im Voraus die genaue Teilnehmerzahl zu melden. Anderenfalls wird der Gesamtpreis der gemeldeten Personen fällig. | |
b) Eine Umbuchung der Exkursion aus triftigen Gründen ist im gleichen Kalenderjahr und in Abhängigkeit freier Kapazitäten bis spätestens 4 Werktage vor der Veranstaltung möglich. | |
c) Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung oder Umbuchung ist der volle Fahrpreis zu entrichten. |